Rechtsprechung
FG Münster, 10.11.1992 - 15 K 1327/92 E |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des sog. Besucherfreibetrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33a Abs. 1a
Abschaffung des sog. Besucherfreibetrages verfassungsgemäß - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Außergewöhnliche Belastungen: - Abschaffung des sog. Besucherfreibetrages verfassungsgemäß
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wegfall des Besucherfreibetrags verfassungsgemäß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 10.11.1992 - 15 K 1327/92 E
- BFH, 24.06.2004 - III R 141/95
- BVerfG, 02.10.2009 - 2 BvR 1849/04
Papierfundstellen
- DB 1993, 1009
- EFG 1993, 239
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag - …
Auszug aus FG Münster, 10.11.1992 - 15 K 1327/92
In der Entscheidung des BVerfG 1 BvL 72/86 in BStBl II 1990, 664 wurde die Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge für die Jahre 1983 - 1985 geprüft.Dieser könnte eine Erhöhung des Kindergeldes, eine Änderung des Steuerrechts oder eine anderweitige Ausgleichsregelung vornehmen (BVerfG in BStBl II 1990, 664, 667), so daß auch bei einer Neuregelung unter Umständen keine höheren einkommensteuerlichen Freibeträge für den Kl. zu berücksichtigen sind.
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus FG Münster, 10.11.1992 - 15 K 1327/92
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 35, 79 erwächst aus der Wertentscheidung des GG . - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus FG Münster, 10.11.1992 - 15 K 1327/92
Im Beschluß des BVerfG 1 BvR 620/78 in HFR 1985, 125 wurde nicht zur materiellen Rechtslage Stellung genommen.
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
Auszug aus FG Münster, 10.11.1992 - 15 K 1327/92
Die Entscheidung des BVerfG 1 BvR 265/75 in BStBl II 1977, 526 hat die Verfassungswidrigkeit des durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5.8.1974 geschaffenen Kinderlastenausgleichssystems insoweit festgestellt, als geschiedene, getrennt lebende oder unverheiratete Elternteile, denen das Kind nicht zugeordnet war, von den kindbedingten Vergünstigungen völlig ausgeschlossen war. - BFH, 07.02.1992 - III R 61/91
Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens
Auszug aus FG Münster, 10.11.1992 - 15 K 1327/92
Dadurch entfällt der Grund für die Aussetzung des Klageverfahrens (BFH in DStR 1992, 819, 820). - BFH, 08.06.1990 - III R 41/90
Aussetzung des Verfahrens - Musterprozeß - Anhängigkeit beim BFH - Entscheidung …
Auszug aus FG Münster, 10.11.1992 - 15 K 1327/92
Ein Ruhen des Verfahrens gemäß § 155 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. § 251 Zivilprozeßordnung ( ZPO ) kam nicht in Betracht, weil der Bekl. hierzu nicht zugestimmt hat (Bundesfinanzhof - BFH - in BStBl II 1990, 944, 945). - BFH, 18.02.1992 - III B 20/91
Voraussetzungen einer Aussetzunge eines Verfahrens vor dem Finanzgericht bei …
Auszug aus FG Münster, 10.11.1992 - 15 K 1327/92
Bloße verfassungsrechtliche Einwendungen sind nicht geeignet, eine Aussetzung gemäß § 74 FGO zu rechtfertigen (BFH in BStBl II 1992, 408, 410 und BFH in BFH/NV 1992, 754).
- BFH, 24.06.2004 - III R 141/95
Betreuungs- und Erziehungsbedarf für VZ vor dem 1.1.2000
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1993, 239 wiedergegebenen Gründen ab. - BFH, 26.10.1994 - III B 19/93
Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs 1990 - Abzug sog …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1993, 239 wiedergegebenen Gründen als unbegründet ab.